Die IG BAU Landesvertretung Forst und Naturschutz vertritt mit ihren Mitgliedern im Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen die Interessen und Anliegen der Beschäftigten.
Als DGB Gewerkschaft sehen wir unsere Aufgaben in dieser Funktion an erster Stelle in der täglichen Personalratsarbeit.
Die zum Teil langjährige Erfahrung der Personalratsmitglieder der IG BAU gewährleisten eine umfassende und auch schlagkräftige Personalvertretung.
In den Jahren einer Geschäftsführung durch die IG BAU fanden regelmäßige Gespräche und Infotermine in den Aussenstellen und Regionalforstämtern statt. Der Personalrat bot damit auch in der Fläche die Möglichkeit für die Beschäftigten ihre Anliegen anzusprechen bzw. sich direkt beraten zu lassen.
Eine verläßliche Beratung und Betreuung der Kolleginnen und Kollegen in Fragen des Tarifrechts, des LPVGs, den Fragen des Teilzeitbefristungsgesetzes, dem Eingruppierungsrecht usw. ist nur machbar wenn die Personalratsmitglieder fit sind in diesen Themen.
Genau dafür stehen wir …………….
Nicht immer kommt es zu einer Einigung mit der Verwaltung so dass manche Auseinandersetzungen gerichtlich entschieden werden müssen.
Hier steht den IG BAU Mitgliedern in allen Fragen die das Beschäftigungsverhältnis betreffen die Kollegen des DGB Rechtsschutzes zur Seite. Die Gewährung dieses rechtlichen Beistandes wird durch die Landesvertretung geprüft.
Zu einer umfassenden Personalratsarbeit gehört auch die enge Kooperation mit den DGB Gewerkschaften die durch unsere regelmäßige Teilnahme in der AG der Öffentlichen Dienst Gewerkschaften in NRW erfolgt.
Dadurch besteht für die IG BAU die Möglichkeit mit dem DGB gemeinsam Rahmenbedingungen für die Tarifbeschäftigten und Beamten im Landesbetrieb maßgeblich mit zu gestalten.
Dazu gehörten in den letzten Jahren natürlich auch die Teilnahme an den Tarifverhandlungen des TV-L gemeinsam mit den Kollegen von VERDI und als Hauptverhandlungspartner die Verhandlungen für den TV-L Forst.
Diese durch die Gewerkschaften verhandelten Ergebnisse stellen auch immer die Grundlage für die Besoldungsanpassungen der
Außerdem wurden in NRW die Regelungen zur Beihilfe, die Anpassungen des LPVG, die Einführung des E-Governmentgesetzes, die Stellungnahme zum Landeshaushalt, Abschaffung von sachgrundlose Befristungen im öffentlichen Dienst und vieles mehr durch die beteiligten DGB Gewerkschaften begleitet und erarbeitet.
Erst an zweiter Stelle vertreten wir die Interessen der Beschäftigten als Verband auf Landesebene durch regelmäßige Gespräche mit den Demokratischen Parteien im Landtag, sowie den anderen Interessenvertretungen für den Wald in NRW.