Klage auf Zahlung von Kartellschadenersatz in Höhe von rund 450 Millionen Euro gegen das Land Baden-Württemberg abgewiesen.
schreibt für den Blog der Landesvertretung IG BAU Forst und Naturschutz in Nordrhein-Westfalen.
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Mit Datum vom 20.01.2022 hat die 30. Zivilkammer im sog. „Rundholzkartell“ ein Urteil gesprochen. Demnach wurde die Klage auf Zahlung von Kartellschadenersatz