Mit Datum vom 20.01.2022 hat die 30. Zivilkammer im sog. „Rundholzkartell“ ein Urteil gesprochen.
Demnach wurde die Klage auf Zahlung von Kartellschadenersatz in Höhe von rund 450 Millionen Euro gegen das Land Baden-Württemberg abgewiesen.
Die sogenannte „Sammelklage-Inkasso“ für kartellrechtliche Schadensersatzansprüche verstößt nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.
Die Pressemitteilung des Landgerichtes finden Sie hier.
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