Durch den Wegfall des Teil II Abschnitt 7 in der Entgeltordnung (EGO) hat die IG BAU die seit langen geforderte Verbesserungen für die Beschäftigten in den Forstverwaltungen in den Tarifverhandlungen erreicht. Mit dem Wegfall der Zuordnung der forstlich ausgebildeten Beschäftigten in die „alte“ spezielle Regelung sieht die IG BAU die Voraussetzung als gegeben an, dass die Kolleginnen und Kollegen mit Diplomierter Ausbildung als Ingenieure, bzw. Beschäftigte in technischen Berufen einzugruppieren sind.
Die Forderung, dies nun auch umzusetzen hat die Landesvertretung, stellvertretend für unsere Mitglieder, nun auch an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt.
Bis heute haben wir vom Leiter des Landesbetriebes Andreas Wiebe dazu noch keine Antwort erhalten.
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