„Betreuung und Förderung im kleinstrukturierten Privat- und Körperschaftswald“ Stellungnahme im BMEL

Nach dem Urteil des BGH vom 12.06.2018 hat der wissenschaftliche Waldbeirat beim BMEL sich in einer Stellungnahme zur Frage der direkten Förderung und der Betreuung im Kleinstprivatwald geäußert.

Zum Schluss dieser Stellungnahme fast der Waldbeirat in 10 Punkten die aus seiner Sicht wesentlichen Punkte zusammen.

In Hinblick auf die Waldbesitzerstrukturen in NRW ist vor allem der letzte Punkt Nr. 10 beachtenswert da vor dem Hintergrund der zu erwartenden höheren Transaktionskosten der Betreuung im Kleinprivatwald sowie der bestehenden hohen Vertrauensstellung staatlicher Förster bei privaten Waldbesitzern empfohlen wird, abweichend von der auch in NRW vorgegebenen Handlungsweise in einer Übergangsphase die staatliche Betreuung bis zu einer bestimmten Flächengröße des einzelnen Waldbesitzes auch zu den bisherigen Konditionen, d. h. mit Preisen unterhalb der Vollkosten, zu gestatten.

Die gesamte Stellungnahme des Waldbeirates beim BMEL finden Sie hier.

 

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