Mit Urteil vom 14.05.2019 erklärt der EU Gerichtshof, dass die Mitgliedstaaten der EU die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.
Dies bedeutet vermutlich das Ende der in vielen Bundesländern praktizierten Vertrauensarbeitszeit für den forstlichen Aussendienst und zwar sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamte.
Nun ist der Gesetzgeber in Deutschland aufgefordert so schnell wie möglich den Bundeseinheitlichen Rahmen für eine gesetzliche Vorgabe umzusetzen.
Aus Sicht der IGBAU muss diese Umsetzung im Sinne der Beschäftigten erfolgen, denn dies ist auch der Ansatz der Charta auf europäischer Ebene.