Nach 2018 kam es auch in 2019 bereits zu Beginn des Sommers erneut zu extremen Temperaturen weit über 30 Grad die eine besondere Belastung für die Beschäftigten vor allem bei Arbeiten im Freien darstellen. Zu diesem Thema hat der BUND Verlag einige Punkte zusammengefasst.
Trotzdem einige der Inhalte aus rechtlicher Sicht des Betriebsverfassungsgesetzes gesehen werden, gelten diese im wesentlichen natürlich auch für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.