Vorbeschäftigungsverbot gemäß TzBfG ist verfassungsgemäß !

Das Bundesverfassungsgericht hat am 06.06.2018 den Beschluss gefasst, das nach der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 im Teilzeit- und Befristungsgesetz  sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf die erstmalige Begründung eines Arbeitsverhältnisses beschränkt sind; damit ist entgegen der bis dato geltenden Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten.

Diese Urteil wird nicht unwesentliche Auswirkungen in der Praxis vor allem im Öffentlichen Dienst haben.

Sollte auch die von der Regierungskoalition angekündigte Beschränkung von maximalen Befristungszeiten auch für „begründete“ befristete Arbeitsverhältnisse umgesetzt werden, wird es eng für einige Arbeitgeber.

Die Pressmitteilung des Bundesverfassungsgerichtes dazu finden Sie hier.

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