Das Landgericht in Münster weist die Klage der Klausner GmbH ab.

Im heutigen Fortsetzungstermin hat das Landgericht Münster die Klage der Firma Klausner abgewiesen. Trotz fehlender Urteilsbegründung hat das Land Nordrhein-Westfalen damit erst einmal die drohende  Forderung auf Schadensersatz in Höhe von ca. 54 Mio € abgewendet.

Gegen das Urteil kann kann die Firma Klausner allerdings noch Rechtsmittel eingelegen.

Sehen Sie dazu auch die Pressemitteilung des LG Münster.

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