Im heutigen Fortsetzungstermin hat das Landgericht Münster die Klage der Firma Klausner abgewiesen. Trotz fehlender Urteilsbegründung hat das Land Nordrhein-Westfalen damit erst einmal die drohende Forderung auf Schadensersatz in Höhe von ca. 54 Mio € abgewendet.
Gegen das Urteil kann kann die Firma Klausner allerdings noch Rechtsmittel eingelegen.
Sehen Sie dazu auch die Pressemitteilung des LG Münster.