Im Zuge der Zielsetzung der Landesregierung in NRW die Forderung des Bundeskartellamtes nach eigenständigen Holzvermarktungsstrukturen des Privaten Waldbesitzes zu erfüllen wurde nun die Leitlinie zur Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen kurz „HOMA“ in Kraft gesetzt.
Die HOMA dient der Unterstützung einer geplanten eigenständigen nichtstaatlichen Holzvermarktung, um die kartellrechtlich beanstandeten strukturellen Wettbewerbsnachteile abzuschaffen. Die Förderung soll die forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Ihren Bemühungen stärken eigene betriebswirtschaftlich überlebensfähige Holzvermarktungsfirmen zu gründen.
Ob und wie, vor dem Hintergrund der aktuellen schlechten Marktlage für die Fichte, dies gelingen kann wird sich zeigen.
Bleibt zu hoffen das nach dem zwangsweisen Rückzug des Landesbetriebes aus der Holzvermarktung die HOMA ihren Zweck erfüllt. Immerhin steht nicht weniger als die Versorgung der Holzverarbeitenden Industrie und damit Tausende von Arbeitsplätzen und ein ganzer Wirtschaftszweig auf dem Spiel.