Die Gewerkschaften GEW, ver.di und GdP haben sich entschieden, dass sie Ihren Mitgliedern aufgrund geänderter Rechtsprechung in 2018 noch einmal empfehlen, Widerspruch gegen die aktuelle Besoldungshöhe beim Landesamt für Besoldung und Versorgung einzulegen bei gleichzeitiger Antragstellung auf amtsangemessene Alimentation einzulegen.
Unter nachfolgendem Link findet ihr nähere Angaben zum Hintergrund und die entsprechende Information des DGB NRW:
https://nrw.dgb.de/archiv/++co++fc787404-0469-11e9-b349-52540088cada
Wie schon im letzten Jahr bleibt es außerdem nötig, als kinderreicher Beamter jedes Jahr erneut Widerspruch einzulegen, vgl. dazu die Info des DGB Ende letzten Jahres unter nachfolgendem Link:
https://nrw.dgb.de/archiv/++co++ad4c4de8-de71-11e7-aca1-52540088cada
Der Musterwiderspruch der GdP NRW, den diese Ihren Mitgliedern im zugangsbeschränkten Mitgliederbereich zur Verfügung stellt, kann über die Landesvertretung angefordert werden.