Direkte Förderung des Waldbesitzes in NRW

Im Zuge der Umsetzungen einer Direkten Förderung des Waldbesitzes in NRW wurde mit Wirkung zum 30.01.2019 die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen“ veröffentlicht und damit auch in Kraft gesetzt.

Damit folgt der nächste Schritt der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen dem Ziel die Forderungen des Bundeskartellamtes im Sinne einer „diskriminierungsfreien“ Betreuung des Waldbesitzes umzusetzen.

Zuwendungsempfänger sind derzeit ausschließlich forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit Sitz in Nordrhein-Westfalen gemäß § 15 des Bundeswaldgesetzes, § 14 des Landesforstgesetzes und des Gemeinschaftswaldgesetzes, die von der zuständigen Behörde vor Antragstellung anerkannt beziehungsweise deren Satzungen genehmigt wurden.

Damit ist vorerst der nichtorganisierte Waldbesitz bzw. Zusammenschlüsse mit anderem Rechtscharakter von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.

Unabhängig von der damit verbundenen Abhängigkeit mit jedem Haushalt jährlich auf den Prüfstand gestellt zu werden fällt die im ersten Auftakt für das Haushaltsjahr 2019 veranschlagte Summe mit vorerst 750.000 € recht überschaubar aus.

Dazu kommt das damit auch der derzeitige maximale Anteil für die Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben auf 80 % begrenzt wird. Außerdem sind nach derzeitigen Stand die Mehrwertsteueranteile nicht förderfähig. Damit steigt für den Waldbesitz die finanzielle Belastung wenn ein gleichbleibender Aufwand für Dienstleistungen auf der Fläche erbracht werden soll.

Dazu kommt das die erforderliche umfangreiche Dokumentation um die beantragten Mittel zu erhalten und deren Verwendung zu belegen in vielen Fällen einen erhebliche Steigerung der Professionalisierung in den Zusammenschlüssen erfordern wird, was vermutlich ebenfalls mit einer Steigerung der Kosten einhergehen wird.

Vor dem Hintergrund der aktuell schlechten Marktlage für Fichte auf dem Holzmarkt wird ein Start der neuen Rahmenbedingungen für die forstliche Welt in NRW nicht eben einfacher.


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