Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt die Rechtsberatung und Prozessvertretung für über sechs Millionen Gewerkschaftsmitglieder und damit natürlich auch für die Kolleginnen und Kollegen in der IGBAU.
Der DGB Rechtschutz weist in seinem Newsletter auf Entscheidungen von Arbeitsgerichten, Verwaltungs- und Sozialgerichten hin, in diesem Fall geht es um eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2016, in diesem Fall wurde ein Arbeitsunfall im „Homeoffice“ verhandelt. Demnach genießt wer seine Arbeit von zu Hause aus verrichtet nicht den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er sich auf den Weg in die Küche begibt, um dort etwas zu essen oder zu trinken. Diese Entscheidung des Bundessozialgerichtes kann auch von Interesse für Beschäftigte mit Telearbeitsplätzen sein.