Die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes angemahnten Vorgaben des Klimaschutzgesetz sollen durch Änderungen im Klimaschutzgesetz konkreter werden. Die in der neuen Fassung vereinbarten Vorgaben stellen nach Auffassung des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik jedoch ein Risiko für die potenziellen Klimaschutzbeiträge von Wald und Holz dar.
Für die Gesetzgebung stellt dieses Gutachten eine erneute „Ohrfeige“ dar. Warum die Erkenntnisse des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik nicht mit in die Gesetzgebung eingeflossen sind erschließt sich nicht.
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