Streitverkündung des Landes NRW

Die Landesregierung ist nun Ihrer Pflicht nachgekommen und hat nach den geltenden Haushaltsrechtlichen Vorgaben des Landes den möglichen beteiligten Waldbesitzenden den Streit verkündet.

Diese Streitverkündung sollen alle potentiell Beteiligten erhalten die nach einer internen Prüfung der Landesregierung als sogenannte Mit-Kartellanten in Frage kommen.

Das Anschreiben mit dem die Grundlagen und möglichen Folgen dargelegt werden hat uns ein betroffener Waldbesitzer zur Information zur Verfügung gestellt.

Den Text können Sie hier abrufen.

 

 

Landesvertretung Forst und Naturschutz