Laut den Pressemitteilungen verschiedener Onlineredaktionen soll nach Baden-Württemberg nun auch in Thüringen durch das Bundeskartellamt eine kartellrechtliche Prüfung der Holzvermarktung auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht erfolgen.
Der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt bezeichnet demnach die Entscheidung im Fall Baden-Württemberg als eine Entscheidung mit grundsätzlichem Charakter, sieht eine unmittelbare Übertragung der Entscheidung auf Thüringen jedoch nicht.
Im Interview des MDR erklärt Herr Mundt das im Zuge des Verfahrens zu allererst der Holzmarkt in Thüringen ermittelt werden muss.
Damit verfolgt das Bundeskartellamt, trotz der Änderung des Bundeswaldgesetzes und der gemeinsamen Auffassung der Bundesländer und der Bundesregierung, weiter das Ziel die seit langem in vielen Bundesländern bewährten Angebote der Forstkolleginnen und Forstkollegen zu beschneiden.