Am Montag den 21.07.2026 fand auf Einladung der Berleburg´sche Rentkammer eine öffentliche „Informationsveranstaltung“ gegen die erneuten Planungen zur Ausweisung eines Nationalparks im Kreis Siegen-Wittgenstein statt.
Nicht gerade zentral gelegen, aber passend zur betroffenen Gebietskulisse erfolgte die Zusammenkunft am Stünzelplatz in der freien Landschaft bei Bad Berleburg.
Organisateur und Wortführer war Matthias Becker von der Rentkammer Berleburg – Wittgenstein.

Eingeladen dazu hatte unter anderem auch der WLV aus dem Kreis Siegen Wittgenstein. Unter den ca. 200 Teilnehmenden waren auch MDB Benedikt Büdenbender CDU

und ein Sprecher der IHK.
Bei den Anwesenden aus der Forst-, Holz-, und Landwirtschaft gab es wie zu erwarten eine eindeutig ablehnende Stimmung gegenüber den Plänen, das gilt augenscheinlich auch für die IHK. Wobei die unserer Sicht relevanten forstfachlichen oder auch naturschutzfachlichen Themen nicht behandelt worden sind. Thema waren Verkehr, Wirtschaft, negative Einflüsse auf die „Nachbarschaft“, mögliche Einschränkungen der Windenergie.
Die Sägeindustrie, von denen doch einige Vertretungen anwesend waren hielten sich auffallend zurück.
Im Zuge der Veranstaltung wurde außerdem darüber informiert, dass der Termin zur Beschlussfassung des Kreises sich auf den November verschoben hat.
Grundsätzlich kann man aus den Erfahrungen der anderen Waldnationalparke unabhängig von der Ausdehnung des geplanten neuen Schutzgebietes folgende Kritikpunkte anbringen die auch hier eine Rolle spielen werden.
- Verkehr und Lärm: Insbesondere an besucherstarken Tagen kommt es in bestimmten Ortschaften zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und Parkplatzproblemen.
- Besucherlenkung/Störungen: Menschen, die sich abseits der markierten Wege bewegen („Wildwanderer“), stören teils empfindliche Ruhezonen der Tierwelt und gefährden den Biodiversitätsschutz. Wege werden zurückgebaut und die Betretungsrechte natürlich massiv eingeschränkt. Letztendlich gilt im Nationalpark das Wegegebot für alle Besuchenden.
- Wirtschaftliche Einschränkungen: Für die lokale Forstwirtschaft in den betroffenen Kommunen fällt durch den strikten Prozessschutz (keine wirtschaftliche Holznutzung) ein Teil der Holzerlöse weg, was jedoch durch den Nationalparkstatus kompensiert werden soll. Wie jedoch diese Kompensation aussehen soll bleibt vorerst unbeantwortet.
Hier wird der Sägeindustrie eine verlässliche Menge an nutzbaren Holz zumindest langfristig entzogen werden. Die doch noch sehr gut aufgestellte Holzindustrie wird ihre Bedarfe dann aus weiter entfernten Wäldern decken, oder aber wenn die Transportwege zu weit werden ihre Betriebe verlegen oder die Produktion einstellen.
Das Ziel der Nationalparkausweisung, so ehrlich muss auch sein hat nicht zum Ziel die regionale Wirtschaft in welcher Form auch immer zu stärken. Es geht vordringlich um den Schutz eines, an dieser Stelle nur noch auf geringer Fläche vorkommenden natürlichen Ökosystems und grundsätzlich um den Erhaltung der Artenvielfalt in diesem Ökosystem. Außerdem soll soll sich die Natur auf dieser Fläche zukünftig ohne menschliche Eingriffe frei entwickeln können.
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