Angeregt durch die NRW Landtagsabgeordnete Marlies Stotz (SPD) fand gestern ein Hoher Besuch aus Berlin statt. Die SPD-Umweltministerin Frau Dr. Barbara Hendricks fand Platz in Ihrem engen Terminkalender für einen informativen Waldspaziergang in Langestraße im Regionalforstamt Soest Sauerland.
In Begleitung der Landtagesabgeordneten Frau Stotz, einigen Interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Kolleginnen und Kollegen aus dem Regionalforstamt und einer Vertretung der Landesvertretung der IGBAU Forst und Naturschutz NRW, informierte sich Frau Dr. Hendricks über Themen aus der Forstwirtschaft, dem Naturschutz, den Auswirkungen des Klimawandels sowie allgemeinen und aktuellen Fragestellungen die den Wald betreffen.
Unter der fachlichen Begleitung von Edgar Rüther als Leiter des Regionalforstames und dem zuständigen Leister des Forstbetriebsbezirkes Andreas Wittgen wurde ein großer Themenbereich anhand der besuchten Waldbestände angesprochen. Dabei zeigte sich die Bundesministerin gut informiert und auf der Höhe der aktuellen Entwicklungen.
Dies zeigte sich auch im anschließenden Gespräch in ich die Möglichkeit hatten unsere Fragen an die Ministerin zu richten. Insbesondere Ihre Aussage zum Urteil des OLG Düsseldorf wonach die Rundholz-Vermarktung des Landes Baden-Württemberg gegen europäisches Kartellrecht verstößt wurde durch uns aufmerksam zur Kenntnis genommen.
Nach Aussage der Ministerin hat hier leider die Neufassung des Bundeswaldgesetzes nicht zu einer positiven Entscheidung im Klageverfahren geführt. Jetzt ist jedoch erst einmal der Weg zur Bundesrichterlichen Rechtsprechung des BGH abzuwarten.
Und dann, je nachdem wie dieses Verfahren entschieden wird kommt es möglicherweise zu einer weitergehenden Klärung auf europäischer Ebene. Bis dahin ist es jedoch noch ein weiter Weg, die Bundesregierung und die Bundesländer haben durch die Einigung auf das neue Bundeswaldgesetz jedoch gezeigt wie sie zu dieser Fragestellung stehen und bewusst den Verkauf von Holz und die Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen vom Anwendungsbereich des § 1 GWB ausgenommen.
Frau Dr. Hendricks zeigte sich zuversichtlich dass die Auffassung der Bundesregierung in diesem Fall nicht gegen europäisches Recht verstößt.
Es gab bereits andere Verfahren die in ähnlich lautenden Fragestellungen des europäischen Kartellrechts zugunsten der Bundesrepublik entschieden worden sind, so die Ministerin.