Zur Info eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die auch Försterinnen und Förster betrifft.
Die ursprüngliche Klage durch Finanzbeamte des gehobenen Dienstes in Brandenburg als Sachbearbeiter in einem Finanzamt waren über mehrere Jahre bzw. sind bereits seit langem auf höherwertigen Dienstposten eingesetzt.
Ihre Anträge auf Zahlung einer Zulage nach § 46 BBesG waren bisher sowohl im Ausgangs- und Widerspruchsverfahren sowie im Klage- und Berufungsverfahren erfolglos geblieben.
Jetzt hat das Bundesgericht die Berufungsurteile aufgehoben und die Verfahren an das Berufungsgericht zurückverwiesen.