Neue Dienstvereinbarung für den Forstwirte Einsatz im Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Die IGBAU in NRW hatte im Jahr 2023 gefragt, ob die Motorsägen und die Hauungswerkzeuge beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen durch den Arbeitgeber gestellt werden sollen. Mittels einer digitalen Umfrage konnten die Forstwirtinnen und Forstwirte ihre Meinung dazu schnell und leicht äußern.
Eine deutliche Mehrheit sprach sich für die Gestellung aus! Die Leitung des Landesbetriebes nahm diese Umfrage positiv auf und sagte eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zu. Der Ball kam dadurch ins Rollen und nach nunmehr zwei Jahren haben wir den Ball im Tor. Im Jahr 2025 werden etwa 300 Motorsägen an den Landesbetrieb ausgeliefert. In einem Übergang von 3 Jahren geht das Land ab 2025 somit in die volle Gestellung der Motorsägen und Werkzeuge für die Holzernte über. In diesem Zeitraum kann noch die eigene Motorsäge entschädigt werden, sofern das von den einzelnen Beschäftigten gewünscht wird. Damit ist Planungssicherheit geschaffen sowohl für den Betrieb als auch für die Forstwirtinnen und Forstwirte, die noch eine Maschine abschreiben wollen. Zu den Motorsägen wird gleichzeitig ein Starterpaket mitgeliefert mit Ersatzketten, Führungsschienen und Wartungswerkzeug für die Motorsägen. Je Beschäftigten wird zunächst mit einer leichten und einer mittelstarken Maschine geplant, die persönlich zugeordnet sind. Die stärkeren Fällsägen sind jeweils den Arbeitsrotten zugeordnet.

Die Umsetzung von der Befragung bis zur Lieferung der Maschinen ist ein Beispiel dafür, dass eine betriebliche Maßnahme auch mal schnell gehen kann! In Zukunft muss niemand mehr erst mal Werkzeug und Gerät kaufen, um arbeiten zu können, sondern kann direkt mit gestelltem Werkzeug im Landesbetrieb an die Arbeit gehen.
In Verbindung damit ist es dem Personalrat beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gelungen, eine Dienstvereinbarung abzuschließen, die weitere Verbesserungsmöglichkeiten für TV-L Forst Beschäftigten im Gepäck hat. So wurde die Fortbildung zum geprüften Natur- und Landschaftspfleger strukturell in die Arbeitsrotten des landeseigenen Forstbetriebes integriert. Je Rotte soll ein Mitglied diese Fortbildung durchlaufen und nach erfolgreicher Prüfung auch entsprechend eingruppiert werden. Damit wird unterstrichen, dass Natur und Landschaftspflege ein integraler Bestandteil der Waldbewirtschaftung im Staatswald Nordrhein-Westfalens ist. Gerade nach der Käferkalamität mit den großen entstandenen Freiflächen, ist fachlich gut ausgebildetes Personal direkt vor Ort zwingend erforderlich, um einen neuen Wald entstehen zu lassen, der den vielfältigen Ansprüchen genügt. Dazu gehört auch die Fortbildung zum geprüften Natur- und Landschaftspfleger, der seine Expertise auf den Flächen im Arbeitsprozess mit einbringen kann. Auch zusätzliche Meisterstellen wurden auf Betriebsebene vereinbart, um größer werdende Arbeitsgruppen zu führen. Ebenso wurde die Einbindung der Forstwirtinnen und Forstwirte in die digitale Infrastruktur des Landesbetriebes in der Dienstvereinbarung geregelt. Diese sollen in der Zukunft ein Smartphone erhalten und eine persönliche Mailadresse besitzen sowie Zugriff auf das Intranet bekommen. Damit werden diese Beschäftigten endlich auch an Informationskanäle angeknüpft, die ihnen bisher verschlossen geblieben waren. In einem ersten Schritt werden alle Arbeitsgruppen mit einem Toughpad ausgestattet, um die digitale Kommunikation im Betriebsablauf auf der Fläche sicherzustellen. Auszubildende erhalten vom Landesbetrieb einen Zuschuss von 250 Euro für den Erwerb eines Tablets für die Verwendung in der Ausbildung beispielsweise in der Berufsschule.
Auch die Gestellung von Betriebsfahrzeugen für die Arbeitsrotten wurde in der Vereinbarung verankert, damit möglichst keine Privatfahrzeuge mehr zum Einsatz kommen müssen. Wir befinden uns mit dieser Dienstvereinbarung und der Gestellung der Arbeitsmittel auf dem Weg hin zu einem zukunftsfähigen Arbeitsplatz für die TV-L Forstbeschäftigten im Landesbetrieb NRW, was jetzt noch fehlt ist eine Verbesserung in der Entgelteordnung dieses Tarifes, dann könnte es was werden mit einem attraktiven zukunftsfähigen Arbeitsplatz im Wald von Nordrhein-Westfalen.
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