Personalversammlung beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW

Am 14.09. fand in Werl die diesjährige Personalversammlung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW statt. Neben den Informationen aus dem Geschäftsbericht durch den Personalrat hatten die Vertreter der Gewerkschaften die Möglichkeit aktuelle Themen wie die Ergebnisse der Tarifverhandlungen, Fragen zum TV-L Forst sowie zu allgemeinen forstlichen Inhalten vorzutragen.

Durch den Personalrat wurde außerdem ein erster Einblick in ein durch den Personalrat beauftragtes Rechtsgutachten zur gerechten Bezahlung von Tarifbeschäftigten im gehobenen Forstdienst im Vergleich zu den beamteten Beschäftigten,  sowie eine Erläuterung zu den Möglichkeiten der Rente mit 63 und die dazu bestehenden Ansprechpartner vorgestellt.

Außerhalb der geplanten Tagesordnung wurde bereits zu Beginn der Versammlung die Teilnahme von Herrn Dr. Bottermann als neuer Staatssekretär im MULNV zugesagt.

Herr Dr. Bottermann nutzte  in einem sehr kurzen Zeitfenster die kurzfristig zugesagte Möglichkeit um vor den Beschäftigten die aktuellsten Informationen zum laufenden Verfahren der Kartellrechtsbeschwerde unter anderem gegen NRW zu erläutern.

Dazu verwies er auf ein aktuell stattgefundenes Gespräch zwischen den Verantwortlichen aus NRW mit dem Bundeskartellamt zum Thema .

Als Ergebnis muss davon ausgegangen werden das es zu massiven Auswirkungen auf die Aufgaben und die Tätigkeitsfelder des Landesbetriebes kommen wird und damit natürlich auch auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Letztendlich wird es zu einer massiven Beschränkung der kooperativen Holzvermarktung in der jetzigen Form kommen, des weiteren wird die jetzige Praxis der „tätigen Mithilfe“ im Sinne einer indirekt geförderten aktiven Unterstützung der Waldbesitzer, die bis jetzt maßgeblich über die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse erfolgt, hin zu einer direkten Förderung des Waldbesitzes umgebaut werden müssen.

Verschärfend kommt hinzu das die bisher nicht konforme Handhabung der De Minimis Regelungen in NRW im Rahmen der Förderung mittelbar Europarechtskonform umgesetzt werden muss.

Da viele der Anwesenden in weiten Teilen verständlicherweise keine bzw. nur geringe Kenntnis der Sachlage besitzen, hat der  Personalrat angekündigt im Nachgang eine weitergehende Information der Beschäftigten anzubieten.

Die IG BAU Landesvertretung wird zu den aktuellen Entscheidungen und Entwicklungen laufend informieren.

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