Informationen zu den Verhandlungen zum TV-Forst von Peter Wiese
Am Mittwoch, den 22.05.2024, fand die letzte Verhandlungsrunde zum TV-L-Forst in Berlin statt. Beginnend von halb neun Uhr morgens konnte schließlich gegen halb zwei Uhr in der Nacht zum Donnerstag die Unterschriften für ein Verhandlungsergebnis erfolgen. Das Ergebnis aber bleibt hinter den Erwartungen zurück, mit denen viele von uns in die Schlussrunde gegangen sind. Auch mir fällt es schwer, das Erreichte wertfrei zu betrachten, deshalb im Anschluss eine kleine Betrachtung im Hinblick auf unsere Forderungen und die Ergebnisse.
Ein Blick auf die Forderungen, die wir seitens der IGBAU erhoben hatten:
Eine Kernforderung dieser Verhandlung war die Angleichung der Arbeitsbedingungen in allen Bundesländern. An dieser Stelle ist es lediglich gelungen, in Sachsen-Anhalt die neue Form der Forsterschwerniszuschläge einzuführen. Immerhin wird der Druck auf die Arbeitgeber auch in den verbliebenen Länder Thüringen und Sachsen steigen, in der nächsten Zeit auch noch nachzuziehen. Bei der Arbeitszeit konnten keine Zugeständnisse erreicht werden.
Der Vorarbeiterzuschlag konnte dagegen weiterentwickelt werden und beträgt nun 6,25 % der Stufe zwei der jeweiligen persönlichen Entgeltgruppe. Zusätzlich wird ein neues Tätigkeitsprofil eingeführt, der sogenannte Arbeitsgruppenleiter, dieser führt eine sich selbst organisierende Arbeitsgruppe von mindestens drei Beschäftigten an. Für diese Tätigkeit ist eine schriftliche Bestellung erforderlich, die dann mit einer monatlichen Zulage von 240,12 Euro entlohnt wird.
In der Entgeltordnung sollte ebenfalls Bewegung erreicht werden. An dieser Stelle wurde eine neue Fallgruppe 6 in die Entgeltgruppe 6 eingeführt, die es ermöglichen soll, Beschäftigte aus der Entgeltgruppe 5 höher eingruppieren zu können. Dafür müssen mehr als 40 % der Arbeitszeit in hochwertigen Tätigkeiten verbracht werden, die in einer Protokollerklärung beispielhaft beschrieben sind. Das kann ein wirksames Instrument sein, um weiter zu kommen, sofern der Arbeitgeber das auch will. Die Einführung der Entgeltgruppe 9a für Forstwirtschaftsmeister ist leider nur für die Meister an Bildungszentren gelungen, das ist extrem unbefriedigend und enttäuschend. Trotz erheblichen Verhandlungsdrucks waren die Arbeitgeber an dieser Stelle nicht bereit, mehr Zugeständnisse zu machen, um die Forstbranche und die Ausbildung attraktiver zu gestalten. Insgesamt muss in der Entgeltordnung in den nächsten Jahren noch mehr Bewegung entstehen.
Die Einführung einer persönlichen Zulage für vorübergehend übertragene höherwertige Tätigkeiten konnte erreicht werden. Es wird der Tariftext aus dem TV-L übernommen. Das ist ein Erfolg, der in den nächsten Jahren noch ausgebaut werden kann.
Eine verbesserte Regelung für die Entschädigung von Reisen zu überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen konnte ebenfalls in den TVA-Forst eingebaut werden. Hier gibt es eine Protokollerklärung zum § 10, die an das Landesreisekostengesetz anknüpft und damit eine Verbesserung ermöglicht.
Eine Erhöhung der Entschädigungssätze im Bereich der eingesetzten Kraftfahrzeuge konnte nicht erreicht werden.
Das alles nun zu welchem Preis?
Die Arbeitgeber bieten diese Entwicklungen in einem sogenannten Attraktivitätspaket an, wenn dafür die jetzt vorhandene Forstzulage in einen Forsterschwerniszuschlag umgewandelt wird. Dieser soll stundenbasiert nach Tätigkeiten abgerechnet werden, ähnlich wie derzeit die Motorsägen Entschädigung. Dazu wurde ein Tätigkeitskatalog entwickelt, der die körperliche Belastung bei der Arbeit in 2 Zuschlagsstufen unterteilt. Grundgedanke ist, je schwerer die Arbeit, desto höher soll der Zuschlag sein. Allerdings wurde ein “Deckel“ von 190 Euro eingezogen, über den hinaus kein Geld ausgezahlt wird. Tätigkeiten mit körperlichen Belastungen sollen mit 0,85 Euro (Stufe 1) die Stunde zusätzlich entlohnt werden und Tätigkeiten, die mit Lärm, Abgasen, Vibrationen oder Gewicht zu tun haben, mit einem zusätzlichen Stundenbetrag von 1,36 Euro (Stufe 2). Jetzt wird es schwierig zu beurteilen, wie viel in diesem Mischsystem von Zuschlägen im Monat für den einzelnen Beschäftigten herauskommt. Es gibt auch Tätigkeiten, die von einem Zuschlag gänzlich ausgenommen sind wie z.B Holzvermessung oder Auszeichnen von Beständen. Es kommt also auf die individuellen Arbeitsleistungen im Monat an. Ein erhöhter Aufwand für den Stundenaufschrieb und die Kontrolle der eigenen Lohnabrechnung ist dadurch erforderlich.
Besitzstandswahrung für derzeitige Beschäftigte:
Die Arbeitgeber bieten eine Besitzstandswahrung mit Wechselmöglichkeit für derzeitig Beschäftigte an. Das bedeutet, wer in der alten Forstzulage bleiben will, kann das auch. Mit der Einführung des neuen Forsterschwerniszuschlages zum 1. Juli 2025 wird die alte Forstzulage auf 100 Euro erhöht und bleibt als Besitzstandswahrung erhalten. Wer möchte, kann auch in das neue System wechseln und verliert dann allerdings seinen Besitzstand an der alten Forstzulage unwiederbringlich.
Was nun?
Es gilt nun zu überlegen, was wir in Nordrhein-Westfalen mit diesem Ergebnis anfangen. Es wurden einerseits positive Effekte erzielt, aber in Kernbereichen auch nicht die Ziele erreicht, die angestrebt wurden. Insbesondere in der Entgeltordnung wäre mehr Klarheit und Attraktivität nötig, um wirklich positiv gestimmt zu sein. Die erzielten Stundensätze bei den Forsterschwerniszuschlägen sind ebenso ausbaufähig wie die Höhe des Deckels. Auf der anderen Seite wurden Türen geöffnet und tatsächliche Verbesserungen erreicht, die bei der Ablehnung der Vereinbarung wieder auf Jahre nach hinten geschoben werden müssten. Mit den derzeitigen Stundenbeträgen lässt sich ein Erschwerniszuschlag im Monat erarbeiten, der wahrscheinlich dauerhaft bei den meisten über der derzeitigen Forstzulage liegen wird. Diese Frage kann aber nur jeder für sich beantworten. Wirkliche Attraktivität sieht anders aus, das zumindest haben die Arbeitgeber noch nicht verstanden.
Wir werden nun versuchen, einen Meinungsbildungsprozess innerhalb unserer Landesfachgruppe zu starten, damit ich für NRW im Juli in der Bundestarifkommission ein Votum geben kann, das unsere Meinung einbringt.
Gruß
Peter Wiese
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