Gestern fand im Nachgang eines Antrages der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtags-Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz eine Anhörung von Sachverständigen zum Thema „Waldwirtschaft in NRW nachhaltig gestalten“ statt. Im Zuge dieser Anhörung wurden Sachverständige der verschiedenen Interessenvertretungen angehört.
Die anwesenden Abgeordneten hinterfragten unter anderem ob die Umsetzung der direkten Förderung zum 01.01.2019 realistisch erfolgen kann, ohne das dadurch ein Bruch in der Betreuung gerade des Kleinstprivatwaldes entsteht. Aus Sicht der Landesvertretung der IG BAU in NRW, die als Beteiligte vertreten war, sollte durch die noch fehlenden Rahmenbedingungen der Termin zum 01.01.2019 aufgegeben und eine fließende Übergangszeit vereinbart werden. Zu viele der erforderlichen Rahmenbedingungen sind einfach noch nicht geklärt.
Auf die Frage der Finanzierung einer direkten Förderung antwortete der Waldbauernverband in NRW das aus Sicht des Verbandes eine Förderung des Waldbesitzes in unveränderter Höhe im Vergleich zur bisherigen indirekten Förderung erwartet wird.
Der Entwurf der dazu erforderlichen Neufassung einer Förderrichtlinie befindet sich anscheinend in den letzten Zügen. In den Überlegungen zu einer zukünftigen direkten Förderung wird die IG BAU bis dato, genau wie die anderen in der AG der Stakeholder eingebundenen Verbände nicht beteiligt.
Hier fordern wir durch die Landesregierung auf, eine unmissverständliche Zusage zu treffen, das diese zusätzlich erforderlichen Finanzmittel auf keinen Fall zu Lasten des Landesbetriebes bereit gestellt werden dürfen.
Die Stellungnahmen der beteiligten Verbände sowie die weiteren Unterlagen finden Sie hier ..