Mehrarbeit darf nicht verfallen?

Auch oder gerade im Öffentlichen Dienst wird von den Beschäftigten in einigen Bereichen die Arbeitszeit auch außerhalb der „normalen“ Arbeitszeiten gefordert, dazu kommen die Schichtarbeit und die Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen.

Leider kommt es all zu oft vor, dass diese Überstunden sich fortlaufend aufsummieren und nicht abgebaut werden können.

Dazu hat nun heute im Landtag NRW die FDP Fraktion einen Antrag eingereicht. Unter dem Link MMD18-4132.pdf (nrw.de) finden Sie den dazugehörigen Antrag mit dem Tenor „Landesregierung muss hohe Überstundenberge rechtssicher vor Verfall schützen – Mehrarbeit wertschätzen und bei Bedarf in Langzeitarbeitskonten überführen“.

Die Landesvertretung der IGBAU Forst in NRW fordert dies schon lange auch für die Beschäftigten im Wald. Seit nunmehr 5 Jahren arbeiten viele Kolleginnen und Kollegen bei Wald und Holz NRW über ihr normales Maß hinaus an den Folgen der Dürre und der Käferkalamität. Diese überwiegend unbemerkt stattfindende Katastrophe im Wald in NRW konnte und kann nicht mit der annähernd gleichen Anzahl an Beschäftigten wie zu Normalzeiten abgearbeitet werden. Das hat zur Folge, dass unsere Kolleginnen und Kollegen im Wald ein vielfaches an Mehrarbeit geleistet haben und auch weiterhin leisten. Nur das diese Stunden nicht erfasst und honoriert werden, da die Beschäftigten im Revier auf der Basis einer Vertrauensarbeit tätig werden.

Der Versuch diese Stunden auf ein Langzeitarbeitskonto zu übertragen wurde bisher leider abgelehnt, obwohl dies das Beamtenrecht als auch der TV-L hergeben würden.

Vielleicht hilft ja der Ansatz aus dem Landtag hier noch einmal den Vorstoß der Personalvertretung zu unterstützen dies auch bei Wald und Holz NRW umzusetzen.

Die IGBAU wird diesen Antrag durch ihre Mitglieder im Personalrat im Sinne eines attraktiven Arbeitgebers Land NRW als Standardoption einfordern.

 

Tagesordnung und Sitzungsunterlagen finden Sie hier: Landtag NRW: E18-390