“Bike leasing” auch für Beschäftigte im Forst ermöglichen.

Die IGBAU Landesvertretung hat Herrn Minister Krischer als zuständigen Minister für Umwelt und Verkehr in einem offenen Brief angeschrieben mit der Bitte diese Option auch für die Beschäftigten des Landes zu ermöglichen.

“Sehr geehrter Herr Minister Krischer,

die Einigung der Akteure in den Tarifvereinbarungen zum im öffentlichen Dienst der Länder am 9. Dezember 2023 beinhaltete auch den Punkt über eine Verständigung darauf den Beschäftigten der Länder im Gleichklang mit der Privatwirtschaft und dem TV-ÖD eine Regelung zum Fahrrad-Leasing zu ermöglichen.
 
Seitdem diese Vereinbarung im Tarifvertrag veröffentlicht worden ist häufen sich bei unseren Kolleginnen und Kollegen die Nachfragen, ab wann und wie auch sie dieses Angebotes nutzen können.
 
Unsere Nachfragen über die Personalräte und Hauptpersonalräte in den Dienststellen führen immer wieder zur Aussage der Verwaltungen, dass es hier vor einer Umsetzung in den Betrieben und Verwaltungen auf Landesebene eine Freigabe geben muss und das ohne diese Landeslösung keine Angebote erarbeitet werden können.
 
Dies trifft auch auf die Beschäftigten in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu.
 
Die IGBAU Landesvertretung Forst- und Naturschutz der Beamtinnen/Beamten und Angestellten in Forst und Naturschutz sowie die Fachgruppe der Forstwirte als Fachgewerkschaft bittet daher stellvertretend Sie als zuständigen Minister für Umwelt und Verkehrsfragen darum hier die führende Rolle zu übernehmen.
 
Wenn nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich, wo sonst wäre es angezeigt die Initiative aufzunehmen und die sowohl tarifrechtlichen als auch beamtenrechtlichen Möglichkeiten für einen umweltbewussten Individualverkehr für unsere Kolleginnen und Kollegen auch in Nordrhein-Westfalen umzusetzen.
 
Der IGBAU ist bewusst, dass die Form einer Entgeltumwandlung aus finanzieller Sicht für die Beschäftigten nur scheinbar Vorteile für den Arbeitnehmer bringt, die Verluste für die spätere Rente und auch die reduzierten Ansprüche auf Krankengeld und Arbeitslosenunterstützung dürfen nicht vernachlässigt werden.  Zuzüglich der Versteuerung des  Restwertes beim Ablösen der Fahrrades kann dazu führten, dass die Ersparnis am Ende ein Nullsummenspiel ist
 
Uns geht es an dieser Stelle auch um das Ziel einer möglichst großen Anzahl von Beschäftigten die diese Option nutzen um umweltbewusst zu Ihrem Arbeitsplatz zu kommen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Peter Wicke
Landesvorsitzender”